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Löschgruppenfahrzeug
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung14 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz390708
Datum11.03.2007 19:48      MSG-Nr: [ 390708 ]5590 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Peter SchmidDer Verein holte sich von der Gemeinde die Genehmigung, das Gerät auf dem LF zu verladen und beschaffte es anschließend.

Das ist das hüpfende Komma der springende Punkt.

An einer solchen Genehmigung scheitert es. Die Gemeinde sagt ja nichts gegen ein paar Leitkegel, Faltsignale, Hand- und Taschenlampen. Wenn sich aber das Ganze dann zu kompletten Beleuchtungssätzen mit Stromerzeuger oder Tauchpumpensätzen auswächst blockt die Gemeinde. Denn zur unterbringung müssen dann am Fahrzeug wesentliche Bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Das sieht man nicht so gerne.
Es ist nicht alles soo einfach.

Wie sieht es dann mit den Verantwortlchkeiten aus, wenn das Fahrzeug "spendenbedingt" überladen wird, glaube ja nicht das dies vorkommt, aber wenn?

Klar finde ich es gut wenn es Menschen und Firmen gibt denen "ihre" Ortfeuerwehr am Herzen liegt und sie dies durch Spenden auch kundtun. Nur muss dann eine vernünfitge Regelung gefunden werden.

>>Übertreibmodus ein<<
Es sollte schon Grenzen geben, wenn nicht fährt demnächst die Ortswehr Hinterpusemuckel (150 Einwohner, 15 Aktive und 5 Einsätze in 40 Jahren) dank der großzügigen Spende einer ungenannten Firma mit einem LF 24 zu den Kreiseimerfestspielen.
>>Übertreibmodus aus<<

Gruß vom Berg

Jakob


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