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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrecht und StVO | 31 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 390335 | ||
| Datum | 09.03.2007 09:59 MSG-Nr: [ 390335 ] | 13026 x gelesen | ||
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Hi! Die klaren Handlungsempfehlungen ergeben sich aus den Urteilen, etc. :-) Der Kollege Klaus Schneider hatte mal ein paar sehr gute Folien zu dem Thema, die waren relativ eindeutig und auch für den Rechts-Laien eigentlich kaum misszuverstehen. Ob die irgendwo online zu bekommen sind - kein Ahnung. Grundsätzlich sollte man sich aber wirklich ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen und entsprechende Literatur (bitte von Juristen ! z.B. Rote Hefte von Klaus Schneider und Ralf Fischer) dazu lesen. Die sind m.E. gut gemacht. Denn es geistert in diesem Land kaum mehr Blödsinn aufgrund Halbwissen durch Gegend, als bei diesem Thema. Daher auch Vorsicht mit dem Zusammenstricken eigener Unterlagen auf Basis fremder Präsentationen... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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