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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorFabi8an 8F., Geislingen z.Zt. Ludwigsburg / Baden-Württemberg390324
Datum09.03.2007 09:09      MSG-Nr: [ 390324 ]12933 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Hallo,

    mein Owi-Dozent war seinerzeit beim OLG-Stuttgart in dem Senat der den beiden Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH Sonderrechte nach §35 StVO zugesprochen hat. Seiner Ansicht nach deckt der §35 Verstöße ab die mit einer Verwarnung geahndet werden und nichts "schwereres".

    MkG

    Fabian


    Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr oder der Stadtverwaltung Geislingen.

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