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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Überbelegung' bei Einsatzfahrt | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388609 | ||
Datum | 27.02.2007 15:03 MSG-Nr: [ 388609 ] | 6427 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Merkle Nicht nur für den Maschinisten als Fahrzeuglenker, sondern auch für den Gruppenführer als Gesamtverantwortlichen ein bedenklicher Zustand. In diesem Fall ist der Maschinist der (Geamt)Verantwortliche, egal, welchen Dienstrang er gegenüber dem GruFü inne hat. Man darf in einem Fzg. nicht mehr Personen befördern, als eingetragene Plätze vorhanden sind, bzw. als man befördern darf (Fahrer + 8). Das ist eindeutig in der StVo geregelt und ich bin sicher da gibt´s auch nicht´s dran zu rütteln :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter ICQ 494000336 | ||||
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