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Stadtbrandinspektor
RubrikAusbildung zurück
ThemaHessen: Jetzt TM1 mit 1636 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388198
Datum24.02.2007 23:14      MSG-Nr: [ 388198 ]10675 x gelesen

Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Heinz CapranoIm Main-Taunus-Kreis wurden 2 Jahre aktiver Dienst verlangt, der durch die Jugenfeuerwehrausbildung auf 1 Jahr verkürzt werden konnte. Also mit 17 zur Feuerwehr, mit 18 oder 19 zum Grundlehrgang.
Einsatz ab 17 Jahren.

... deckt sich aber nicht mit den rechtlichen Vorgaben - zu keinem mir bekannten Zeitpunkt(HBKG, Erlasslage).
Ist auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).


Ist auch, wie gesagt, schon ein paar jahre her. Ist aber seehr lange so gehandhabt worden.
Ich hatte damals als SBI deswegen einige Diskussionen im Kreisfeuerwehrausschuß losgetreten.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, das der Lehrgang vor der Standortausbildung erfolgt.
Besonders wenn man keine Jugendlichen zum Lehrgang schickt. Von meiner Wehr hatte ich letztes Jahr 3 zum TM-Lehrgang: Alter 1x 16 2x 40 Jahre. Wobei es auffällig ist, das in unserer Verbandsgemeinde recht viele ältere zur Feuerwehr finden. Und die fangen alle bei null an.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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