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RubrikAusbildung zurück
ThemaHessen: Jetzt TM1 mit 1636 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388123
Datum24.02.2007 19:16      MSG-Nr: [ 388123 ]10674 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Heinz CapranoIm Main-Taunus-Kreis wurden 2 Jahre aktiver Dienst verlangt, der durch die Jugenfeuerwehrausbildung auf 1 Jahr verkürzt werden konnte. Also mit 17 zur Feuerwehr, mit 18 oder 19 zum Grundlehrgang.
Einsatz ab 17 Jahren.


... deckt sich aber nicht mit den rechtlichen Vorgaben - zu keinem mir bekannten Zeitpunkt(HBKG, Erlasslage).
Ist auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).

Gruss
Gerhard



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