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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387388 | ||
Datum | 21.02.2007 11:36 MSG-Nr: [ 387388 ] | 7061 x gelesen | ||
Wobei sich der Gedankengang 40h Ausbildung = Ahnung net unbedingt nachvollziehen lässt. Hatte auch schon Jahre in denen der Übungsdienst beruflich sehr gelitten hatte Allerdings ohne Auswirkungen auf mein Handeln im Einsatzdienst Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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