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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 387387 | ||
Datum | 21.02.2007 11:30 MSG-Nr: [ 387387 ] | 7146 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Lars Ballhause Kennt jemand Gerichtsurteile wo Kommandanten/OrtsbrandmeisterWehrführer dienstrechtlich belangt wurden,weil Sie zugelassen haben oder wußten ,das Kameraden mit in den Einsatz gefahren und verunfallt sind,obwohl sie wußten,das diese Kameraden mehr oder weniger sog."Karteileichen" waren und eigentlich nichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ? Nein, ist mir absolut nich bekannt. Ist für mich aber auch nicht vorstellbar. Es liegt zumindest nicht an den 40 Stunden, sondern an konkreten Handlungen. Erst mal ist immer der dran, der einen Fehler gemacht hat und das ist derjenige, der nicht oft genug zur Übung kommt. Ein Problem kann es werden wenn man jemanden bewußt irgendetwas machen lässt, von dem man weiß dass er es nicht kann. Was heißt für Dich eigentlich dienstrechtlich? Ich kenne Urteile, bei denen diejenigen die am Dienst nicht ausreichend teilgenommen haben disziplinarisch belangt wurden. Gruß Sven | ||||
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