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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz? | 22 Beiträge | ||
| Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 386799 | ||
| Datum | 17.02.2007 09:43 MSG-Nr: [ 386799 ] | 7231 x gelesen | ||
War das in Hessen? Kann es denn sein, dass das ganze in RLP nicht kostenpflichtig gewesen wäre? "(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen ent-standenen Kosten verlangen Zumindest wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und den baum regelmäßig begutachtet hat nicht 2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist nicht 3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 dienten, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebs-störungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung ent-stehen können nicht 4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Ge-fahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage ent-standen ist, soweit es sich nicht um Brände handelt nicht 5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert nicht 6. von dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Falschalarm auslöst." nicht Ich kann hier keine Grundlage für einen Kostenersatz finden. | ||||
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