| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsgrundlagen AED | 24 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 386290 | ||
| Datum | 14.02.2007 11:36 MSG-Nr: [ 386290 ] | 10850 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Held Um einen AED anwenden zu können, braucht man keinerlei Ausbildung (da ist gesetzlich absichtlich und zu recht nichts vorgeschrieben)! Für den Laien, der privat unterwegs ist: Richtig. Für alle, die so ein Gerät dienstlich anwenden: Falsch. Dazu sei die Lektüre (wie Andreas schon schrieb) von MPG & Co. empfohlen. Geschrieben von Markus Held Das Gerät ist so konzipiert, damit es von Laien (also jedermann) jederzeit ohne vorherige Kenntnisse bedient werden kann (deswegen hängen solche Geräte immer öfter in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Bahnhöfen, Bädern und Flughäfen aus), einzige Voraussetzung ist die Kenntnis bzw. das Verstehen der deutschen Sprache und Bilder sehen zu können (das Gerät erklärt durch Bilder die Position der Elektroden und sagt einem per Sprachansagen, was man tun soll). Richtig. Du vergist, dass trotz eines solchen Gerätes die EH-Ausbildung vorhanden sein muss. Geschrieben von Markus Held Eine regelmäßige Aus- und Fortbildung ist für diese Tätigkeit sicher nicht notwendig, da das Gerät sehr übersichtlich ist. Da sag ich einfach mal: Unsinn. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist es sehr wohl notwendig und sinnvoll, die Benutzer damit gründlich und am besten auch regelmäßig zu schulen. Glaub mir, ich habe das bei uns hinter mir und Du kannst mir glauben, dass es der Effektivität und der Sicherheit der Nutzer (die nicht alle eine RD-Ausbildung haben) nicht abträglich ist. Geschrieben von Markus Held Eine Einweisung in das Gerät kann durch den Beauftragten des Herstellers erfolgen, muss beim AED aber nicht. Das ist defintiv falsch. Das MPG gilt auch hier. Geschrieben von Markus Held Desweiteren sollte eine Schulung durch Fachpersonal (AED-Ausbilder) mindestens in Basisreanimation und Reanimation mit AED mindestens alle 2 Jahre (noch besser jährlich) durchgeführt werden (meines Erachtens nach derzeit kein Muss oder gesetzliche Vorgabe bei FF, dafür ist es aber im Ernstfall sehr sehr hilfreich) Das beißt sich mit deiner obigen Aussage. Aber OK. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|