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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsgrundlagen AED | 24 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 386275 | ||
| Datum | 14.02.2007 11:09 MSG-Nr: [ 386275 ] | 10945 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Held Um einen AED anwenden zu können, braucht man keinerlei Ausbildung Das ist für Feuerwehr, Rettungsdienst, etc. FALSCH. Recht hast Du, wenn Du für die kranke Oma einen AED anschaffst oder einen AED in der U-Bahn Station benutzt. Die Bundesärztekammer hat in ihrer "Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation" sowie "Empfehlung der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien" sich zu dem Thema geäußert und eine gute Erklärung hierzu gegeben. Rein rechtlich: Gemäß MPG und MPBetreibV sind AEDs für Laienhelfer NICHT einweisungspflichtig. Werden sie jedoch im Gewerblichen Bereich genutzt (und darunter fällt nun einmal eben auch eine Freiwillige Feuerwehr), MUSS zwingend eine Einweisung gemäß MPG erfolgen. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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