Geschrieben von Andreas WeichEinige Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg (da liegt Ulm) haben sehr detaillierte Regelungen für die Kennzeichnung des Rettungsdienstes, vergleiche hierzu auch: Dokument auf www.atemschutzunfaelle.de
Aus BaWü kenne ich keine "amtliche" Festlegung für den Rettungsdienst, ich bitte da um Aufklärung.
In dem genannten Dokument auf atemschutzunfaelle.de ist auf Seite 17 ein logischer Fehler: Für den ELW 1 wird keine EL-Kennzeichnugn vorgesehen - wenn man das konsequent so machen würde, hätte man für den EL zwei unterschiedliche Kennzeichnungen (EL auf Ebene gD/ZF und EL auf Ebene hD/VF).
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