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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsgrundlagen AED24 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen386249
Datum14.02.2007 08:14      MSG-Nr: [ 386249 ]10858 x gelesen

Moin.

Geschrieben von Sven TönnemannFür die kommt es aber nicht darauf an, ob derjenige nun einen Kurs gemacht hat oder nicht. Wenn der Typ noch Puls hat, löst das Gerät nicht aus. Wenn er flimmert löst es aus und der Typ überlebt.

Naja, technisch gesehen kann das Gerät keinen Puls sondern nur die elektrische AKtivität des Herzens messen.
Es gibt einen Rythmus, die sog. Ventrikuläre Tachycardie (oft "Kammerflattern" genannt), die vom Gerät als defibrillationspflichtig erkannt wird, jedoch noch ein tastbarer Puls vorliegt (gibts auch als pVT, weil Pulslos).
Dieser würde allerdings sehr wahrscheinlich nicht mehr lange vorhanden sein und das ganze in ein Kammerflimmern (Ventrikuläre Fibrillation) übergehen. Somit dürfte eine Defibrillation dem Patienten kaum schaden. Die Wahrscheinlichkeit, dass nach der Defibrillation ein brauchbarer Rythmus zustande kommt, ist in dieser Phase sehr hoch. (Ich habe selbst so einen Fall erlebt, wo der Pat. anschliessend wieder ansprechbar war!)


Geschrieben von Sven TönnemannWenn jemand nach bestem Wissen leider fehlerhaft reanimiert hat, wird er nicht dafür verknackt werdent. Selbst wenn sein EH Lehrgang noch nach den Richtlinien des alten Fritz abgehalten wurde.

So sehe ich das auch.

Losgelöst von der rechtlichen Seite macht es allerdings durchaus Sinn, die Schulungen mit dem Leuten regelmäßig zu wiederholen. Darüberhinaus kann es auch Organisationsinterne Regelungen geben, die das Fordern.

Die Behauptung, dass eine regelmäßige neue MPG-Schulung erfolgen muss, halte ich aber für ausgemachten Unsinn.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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