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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsgrundlagen AED | 24 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 386233 | ||
| Datum | 14.02.2007 00:18 MSG-Nr: [ 386233 ] | 10919 x gelesen | ||
Hi! Nur mal ohne tiefschürfende Gedanken gemacht zu haben: Die Anwendung des AED ist immer eine Körperverletzung. Immer. Sie kann allenfalls gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigungsgrund kommt die mutmaßliche Einwilligung. Für die kommt es aber nicht darauf an, ob derjenige nun einen Kurs gemacht hat oder nicht. Wenn der Typ noch Puls hat, löst das Gerät nicht aus. Wenn er flimmert löst es aus und der Typ überlebt. Da soll mir einer erklären, dass man da nicht von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen durfte, zumal die Handhabung auf dem Gerät erklärt ist und er ohne die Maßnahme vermutlich tot wäre. Insofern frage ich mich, wofür die Schulung überhaupt relevant ist. Die Herzdruckmassage ist genauso Körperverletzung und kann zu Problemen führen, wenn derjenige doch noch Puls hat oder die Rippen werden dabei gebrochen etc. Im Gegensatz zum AED steht auf dem Patienten nicht drauf wie die Maßnahme durchzuführen ist. Wenn jemand nach bestem Wissen leider fehlerhaft reanimiert hat, wird er nicht dafür verknackt werdent. Selbst wenn sein EH Lehrgang noch nach den Richtlinien des alten Fritz abgehalten wurde. Gruß Sven | ||||
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