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Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsgrundlagen AED24 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen386103
Datum13.02.2007 15:36      MSG-Nr: [ 386103 ]12607 x gelesen

Werte Forengemeinde,

ich habe eine Frage :).
Kann mir irgendwer von Euch verbindliche Rechtsgrundlagen zur Thematik "Aus- und Fortbildung für die Verwendung von AED" nennen?

Im Prinzip habe ich folgende Fragen:
- Wie muss jemand ausgebildet sein, der gezielt für den Einsatz von AED gedacht ist?
- Wie oft muss der sich fortbilden?
- Wer darf ihn Aus-/fortbilden?
- Wie muss der aus-/fortbildende aus- und fortgebildet sein?

Ich habe folgende Regelung mal gehört (Rechtsgrundlage fehlt mir im Detail auch, für eine Ergänzung meines Wissens wäre ich sehr dankbar):

- Der AED Betreiber muss einen Beauftragten haben, der als ein solcher vom Hersteller unterwiesen und regelmäßig (Zeitspanne?) fortgebildet wird
- Dieser Beauftragte darf dann selbst wiederum weitere Benutzer in der Benutzung unterweisen
- Die Unterweisung der Benutzer durch den Beauftragten muss jährlich erfolgen
- Die Unterweisung gilt nur für das Gerät auf dem der Beauftragte als Beauftragter unterwiesen ist

Kann da jemand mehr zu sagen? Wenn es irgendwie geht, wäre ich für Antworten mit detaillierte Aussage "Wo steht das" sehr dankbar. Richtig gut wäre, wenn das "Wo steht das" noch durch den entsprechenden Passus in Textform ergänzt würde.

Aussagen, die mit "ich hab mal gehört" beginnen, nutzen mir nix. Davon kenne ich schon mehr als genug :)

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern zur Frühdefibrillation" von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe habe ich bereits.

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - die freien Plätze schwinden...


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