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Thema | Feuerwehrdienst und Schwangerschaft Reglung in Hessen | 8 Beiträge | ||
Autor | jana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt | 385844 | ||
Datum | 12.02.2007 12:50 MSG-Nr: [ 385844 ] | 4968 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Carmen Fuchs--- In RLP ruht jeglicher EInsatz- und Übungsdienst solange Frau in Mutterschutz ist. Der Mutterschutz setzt doch erst 6 Wochen vor der Geburt ein. Du kannst mir doch nicht sagen, dass bis dahin schwangere Frauen bei euch Einsätze mitfahren dürfen?! Mir wurde gesagt, dass ich sofort sagen MUSS, wenn ich weiß, dass ich schwanger bin und dass ich dann gar keinen Einsatz mehr mitfahren darf. Auch nicht am Funk :( Bei der Polizei ist das auch so. Da dürfen die schwangeren Frauen noch nicht einmal in einem Einsatzfahrzeug mitfahren, beispielsweise zum Transport zur Wache (auch nicht mehr in der beispielsweise 8. Woche). Leider habe ich keine Gesetzesquelle. Aber vielleicht komm ich da noch ran. Ich frag mal nach ;) mit kameradschaftlichen Grüßen, Svenja | ||||
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