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RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehrdienst und Schwangerschaft Reglung in Hessen8 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP385532
Datum10.02.2007 22:20      MSG-Nr: [ 385532 ]4939 x gelesen
Infos:
  • 12.02.07 FUK-Nds.: Werdende Mütter (Stand: 03/2001, PDF, 118 KB)

  • Na wenn das kein Thema für mich ist... ;-)
    In RLP ruht jeglicher EInsatz- und Übungsdienst solange Frau in Mutterschutz ist. Dies geht so lange wie die Mutter noch stillt. Also auch nach dem Mutterschutz weiter.



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