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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBezeichung und Ausrüstung von (H)LFs9 Beiträge
AutorStef8an 8H., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg384761
Datum06.02.2007 16:47      MSG-Nr: [ 384761 ]4129 x gelesen

In der aktuellen BRANDSchutz (2/07) auf Seite 140f wird über das neue Fahrzeugkonzept einer Freiwilligen Feuerwehr mit zwei Löschfahrzeugen berichtet.

Es handelt sich um zwei Fahrrzeuge die beide als LF10/6 bezeichnet werden.


Zunächst gilt es festzustellen, dass die Fahrzeuge Ersatzbeschaffungen für zwei kleinere Fahrzeuge sind. Die beiden Ausrückestandorte wurden Beibehalten.
Es gab also keine Zusammenlegung und es wurde nicht anstelle der zwei alten Fahrzeuge nur ein - dafür noch größeres - Fahrzeug beschafft.

Bleibt zu hoffen, dass die personelle Situation dort so gut ist/bleibt, dass eine Ständig gute Ausrückestärke auch in Zukunft beibehalten werden kann.
Die neuen Fahrzeuge tragen hierbei sicher zur Motivation der Mannschaft bei!


Betrachtet man die Fahrzeuge abstrakt, unabhängig vom örtlichen Konzept, so muss man sich malwieder über ein paar Dinge im deutschen Feuerwehrwesen wundern.

Eines der beiden Fahrzeuge ist Schwerpunktmässig zur Brandbekämpfung ausgestattet.
Das andere zur Technischen Hilfeleistung.

Grundsätzlich muss dies wohl bedeuten, dass ersteres der genannten Varianten, über das herkömmliche Maß mit Geräten zur Brandbekämpfung ausgestattet ist. Denn jedes LF wird wohl (hoffentlich) mit der nötigen und in der Norm vorgesehenen Ausrüstung zur Brandbekämpfung ausgestattet sein. Sonst wäre wohl die Bezeichung LF falsch.

1:
Paradoxer weise ist das Fahrzeug welches zur Technischen Hilfeleistung ausgestattet ist mit dem größeren Wassertank ausgestattet!
(Liegt daran, dass hier ein Strassenfahrgestell verwendet wurde und somit mehr Gewichtsreserve da war.)

2:
Wenn ich jetzt ein LF 10/6 mit kompletter Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung und einem Wassertank von nicht nur 600l sondern 1000l Fassungsvermögen habe,
wäre das dann nicht eher ein HLF 10/10?



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