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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384733 | ||
Datum | 06.02.2007 12:43 MSG-Nr: [ 384733 ] | 13664 x gelesen | ||
Hallo, mal eine Frage an unsere Arbeitsschützer: Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Ich meine natürlichnicht Unfälle von eigenen Feuerwehrangehörigen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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