Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge |
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 384478 |
Datum | 04.02.2007 20:03 MSG-Nr: [ 384478 ] | 26717 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
klar, wenn sie internetfähig sind, sind sie anzumelden.
Wie wird die VG denn eingestuft? Ich meine ein Privatmann kann ja im Rahmen der Zweitgeräteregelung mehrere Geräte haben und muß nur ein mal zahlen (so auch nicht für den PC) Eine Firma/Betrieb muß jedes Gerät einzeln anmelden. Muß die VG das auch?
Ich sollte mal in den Haushaltsplan der VG sehen, was die dafür angesetzt haben bzw. das Rechnungsergebnis von 2005 ansehen, dann sehe ich ja, wie viele Geräte die neben der Feuerwehr angemeldet haben...
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