alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Einsatzleitwagen
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz384226
Datum02.02.2007 09:43      MSG-Nr: [ 384226 ]9337 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?

Ok, falls ein Feuerwehr-Schlüsselkasten auf dem Fahrzeug montiert ist, in dem mehrere Schlüssel zu diversen Objekten mitgeführt werden (ist bei uns bei einem ELW der Stützpunktwehr so), dann solltest du vor dem Verkauf die Schlüssel rausnehmen. Sonst ist mir aber nichts bekannt, was man entfernen müßte.

Geschrieben von Ulrich CimolinoNaja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf.....

Kann man schon fast so sehen, denn Ebay ist inzwischen ganz scharf drauf, Sachen schnell rauszunehmen, wenn sie auch nur einen Hauch an Illegalität haben. Und bei der Menge an BOS-Geräten, die da den Besitzer wechseln, wäre man da schon längst eingeschritten, wenn's illegal wäre. Frag mal deinen Funkfachhändler, was der dazu meint. Es kann höchstens sein, dass der im eigenen ermessen keine Geräte an Privatkäufer verkauft. Er dürfte es aber trotzdem.

Ob es sinnvoll ist, das Fahrzeug kpl. mit aller Beladung zu verkaufen, steht auf einem anderen Blatt. Denn die kann ja oftmals zu einem großen Teil noch auf dem neuen Fahrzeug genutzt werden.

Gruß,
Michael



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.088


Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt