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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 384226 | ||
Datum | 02.02.2007 09:43 MSG-Nr: [ 384226 ] | 9337 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden? Ok, falls ein Feuerwehr-Schlüsselkasten auf dem Fahrzeug montiert ist, in dem mehrere Schlüssel zu diversen Objekten mitgeführt werden (ist bei uns bei einem ELW der Stützpunktwehr so), dann solltest du vor dem Verkauf die Schlüssel rausnehmen. Sonst ist mir aber nichts bekannt, was man entfernen müßte. Geschrieben von Ulrich Cimolino Naja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf..... Kann man schon fast so sehen, denn Ebay ist inzwischen ganz scharf drauf, Sachen schnell rauszunehmen, wenn sie auch nur einen Hauch an Illegalität haben. Und bei der Menge an BOS-Geräten, die da den Besitzer wechseln, wäre man da schon längst eingeschritten, wenn's illegal wäre. Frag mal deinen Funkfachhändler, was der dazu meint. Es kann höchstens sein, dass der im eigenen ermessen keine Geräte an Privatkäufer verkauft. Er dürfte es aber trotzdem. Ob es sinnvoll ist, das Fahrzeug kpl. mit aller Beladung zu verkaufen, steht auf einem anderen Blatt. Denn die kann ja oftmals zu einem großen Teil noch auf dem neuen Fahrzeug genutzt werden. Gruß, Michael | ||||
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