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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384212
Datum02.02.2007 00:46      MSG-Nr: [ 384212 ]9291 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoKeine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist - ich weiß nur, dass Du die Dinger nicht so ohne weiteres kaufen kannst....

Freiwillige Selbstverpflichtung, mit Gewerbeschein problemlos zu bekommen. Ich wüßte eigentlich kaum bzw. gar nix was man bei Feuerwehrs nicht verkaufen darf. Zulassung und Betrieb von z.B. SoSi oder Funk stehen auf einem anderen Papier, aber das TSF komplett nach Holland geht problemlos, entgegen aller Bedenken hier.


Gruß
Christian





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