alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg384183
Datum01.02.2007 22:08      MSG-Nr: [ 384183 ]9338 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?

Gibt es da ein gesetzliches Verbot, welches den freien Handel damit verbietet?
Ich kenne da bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen mancher Hersteller. Auf der anderen Seite hast Du Shops im www, wo Du das quasi online bestellen kannst.
Und im schlimmsten Fall holst Du Dir einen Gewerbeschein auf dem irgend was von Schlüsseldienst steht, dann bekommst Du die i.d.R. auch problemlos.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.094


Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt