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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384182
Datum01.02.2007 22:05      MSG-Nr: [ 384182 ]9381 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferVerkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung.

gaaanz sicher?
Was ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?


Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört )

Siehe auch z. B.

http://cgi.ebay.de/HiOrg-Feuerwehr-BOS-FuG-7b-Funkgeraet-Telefunken_W0QQitemZ200073768296QQihZ010QQcategoryZ27779QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


Naja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf.....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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