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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW384178
Datum01.02.2007 21:00      MSG-Nr: [ 384178 ]9318 x gelesen

Es muss nichts abmontiert werden. Verkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung. Die Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört )

Siehe auch z. B.

http://cgi.ebay.de/HiOrg-Feuerwehr-BOS-FuG-7b-Funkgeraet-Telefunken_W0QQitemZ200073768296QQihZ010QQcategoryZ27779QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Das Betreiben des Gerätes steht aber auf einem anderen Blatt. Ebenso wie der Betrieb der SoSi Anlage. Hat aber mit dem Verkauf grundsätzlich mal nichts zu tun.

Gruß

Jürgen


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