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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 384138 | ||
Datum | 01.02.2007 16:15 MSG-Nr: [ 384138 ] | 9352 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Ruhland Jeder kann ein Feuerwehrfahrzeug mit allem drum und dran (m.E. auch mit Funkgerät, das darf dann nur nicht betrieben werden) kaufen und verkaufen (siehe z.B. auch "Fahrzeugmarkt" hier!?). naja, weiß nicht, ob das ein gutes Beispiel ist... ;-) Geschrieben von Daniel Ruhland Das eventuelle Problem wegen der SoSi-Anlage usw. hat letztlich derjenige, der das Kfz. Für den öffentlichen Straßenverkehr anmelden will. Und bezogen auf den konkreten Fall, Verkauf nach Holland, würde mich das übrigens noch weniger interessieren. Korrekt für die Problematik v.a. beim Käufer und sicherlich für die Sondersignalanlage. Problematisch (für den Käufer!) kann da ggf. der Transport über die Grenze eines anderen Landes werden. Bei der BOS-Funkanlage wäre ich mir da aber nicht so sicher, zumal die früher mal sogar den einzelnen Fahrzeugen zugewiesen waren (Ist übrigens auch beim Rheinfunk z.B. immer noch je Boot so). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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