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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaMal wieder Thema 'Veratmung'...20 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383913
Datum31.01.2007 03:00      MSG-Nr: [ 383913 ]11874 x gelesen

Geschrieben von Christian RiekeAber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend.

Korrekt.

Geschrieben von Christian RiekeWohlgemerkt bei kalten Übungen.

Warum nur da?

Geschrieben von Christian RiekeAber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend. Wohlgemerkt bei kalten Übungen.
Problematisch ist es dann, dass die vfdb nicht nach Übungsgebrauch und Einsatzgebrauch unterscheidet,


Es gibt da momentan keine Unterscheidung - warum auch? Für den "Regeleinsatz" ist das ja durchaus in Ordnung.
Nach "außergewöhnlichen" Einsätzen tut man eben gut daran, das komplette Gerät durchsehen zu lassen - gegebenenfalls beim Hersteller.

Geschrieben von Christian Rieked.h. laut der Vorschriftenlage (wenn man jetzt mal von dem Göttingen-Infos absieht) müsste ich selbst die Einsatz-PA nicht veratmen.

Korrekt.

Geschrieben von Christian RiekeDas gefällt mir allerdings auch nicht.

Warum?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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