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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten ... | 8 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 383646 | ||
Datum | 29.01.2007 20:16 MSG-Nr: [ 383646 ] | 4525 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Hilbert .naja, aber zumindest durch das aufschreiben der fahrzeuge auf die Quittung würde sicher schnell auffallen, wenn Fahrzeuge übermäßig Kraftstoffe verbrauchen .... Bei einer Feuerwehr vielleicht aber auf einer Rettungswache mit 8 (11) Autos die nicht unerheblich Rollen... No way Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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