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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaBöswillige Alarmierungen :Sirenen manipuliert6 Beiträge
AutorHara8ld 8W., Bendorf / Rheinland-Pfalz382913
Datum26.01.2007 08:36      MSG-Nr: [ 382913 ]8923 x gelesen

Sirenen manipuliert

Feuerwehr kämpft mit böswilligen Fehlalarmen

Die Sirenen heulen, doch ein Feuer oder Katastrophenfall ist nirgends in Sicht: Hinter dem Alarm am Dienstag in Andernach steckt ein Unbekannter, der sich daraus einen Scherz zu machen scheint. Das ist kein Einzelfall mehr. Doch wieso können die Sirenen überhaupt von Unbefugten ausgelöst werden? Die RZ hakte nach.

REGION/KOBLENZ. Im Auslösesystem für Sirenen scheint es eine Sicherheitslücke zu geben. Wie wohl am vergangenen frühen Dienstagabend in Andernach geschehen, genügt anscheinend ein im Internet erhältliches Sendegerät und ein innerhalb der Feuerwehr nicht speziell geschützter Code, um den Alarm auszulösen. Das erklärte Andernachs Wehrleiter Willi Monn im Gespräch mit der Rhein-Zeitung.

Da diese Daten vielen Einsatzkräften zugänglich seien, falle es sehr schwer, den möglichen Täterkreis einzugrenzen. Zudem sei es nicht einmal nötig, sich mit diesem Gerät direkt vor eine Sirene zu stellen. Wie auch bei den Zentralen der Feuerwehr und den Rettungsleitstellen könne das Aktivierungssignal mit diesem Sender in einem bestimmten Radius per analogem Funk übertragen werden. Erst wenn einmal der Digitalfunk eingeführt ist, sei neben der Abhörsicherheit auch ein Schutz vor Manipulationen möglich.

Nach Recherchen unserer Zeitung handelt es sich bei dem Vorfall vom Dienstag allerdings um keinen Einzelfall. Bereits in der Vergangenheit verzeichneten die Rettungskräfte in mehreren Orten im Kreis Mayen-Koblenz mutwillig ausgelöste Fehlalarme. Gerd Neuwirth, Pressesprecher der Kreisverwaltung, bestätigte diese Information. Demnach gab es in der Vergangenheit im Kreis mehrere Fälle: "Im vergangenen Jahr wurde in Kettig zweimal mutwillig manipuliert", berichtet Weißenthurms Wehrleiter Arnd Lenarz. Doch versuchen sich die Feuerwehrleute dagegen zu schützen: "Wenn nach dem Funkmelderalarm nicht gleich eine Durchsage der Leitstelle kommt, werden die Kollegen hellhörig." Denn letztlich leide auch die Motivation der ehrenamtlichen Brandschützer unter den bewusst herbeigeführten Fehlalarmen, ergänzt sein Vallendarer Kollege Reinhold Strehl. Darüber hinaus ist jeder Alarm für die Feuerwehrleute mit Belastung und Gefährdung verbunden: "Wenn man mitten in der Nacht mit einer gewissen Anspannung zum Gerätehaus eilt, setzt man sich automatisch einem gewissen Risiko aus", erklärt der Bendorfer Wehrleiter Theo Schröder und unterstreicht damit die möglichen Folgen eines Fehlalarms.

"Solche Vorfälle gibt es leider immer wieder", bilanziert Kreisfeuerwehrinspekteur Walter Weber. Um den Täter zu fassen, müsse man ihn aber fast in flagranti erwischen. "Richtigen Schutz dagegen bietet derzeit offenbar nur das digitale System." Über diese Form der Alarmierung verfügt derzeit nur die Stadtfeuerwehr in Koblenz, die außerdem die Sirenen komplett abgeschafft hat. Konsequenz: "Bei uns hat es keine Manipulation gegeben und ich wüsste auch nicht, wie dies derzeit möglich sein sollte", erklärt Stadtfeuerwehrinspekteur Wolfgang Schröder.

Ob es sich bei den aktuellen Fällen immer um denselben Täter und dieselbe Art der falschen Alarmierung handelt, ist laut Kreisangaben bisher unklar. Die Kreisverwaltung könne diesen Taten ohnehin nicht weiter nachgehen. Jede betroffene Kommune müsse sie selbst bei der Polizei anzeigen.

Die Stadt Andernach hat laut Willi Monn bereits Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Doch noch gibt es keine Hinweise, wer hinter den Vorfällen steckt. Zumindest konnten die Einsatzkräfte im Regelfall mit ihren Meldeempfängern von den Wachhabenden - die klären, ob es sich tatsächlich um einen echten Alarm handelt - über die genaue Situation informiert werden und mussten nicht extra zur Wache kommen.

Der Täter muss sich nach Auskunft von Kriminalrat Raimund Barz, Leiter der Polizeiinspektion (PI) Andernach, auf eine Strafe nach Paragraf 145 des Strafgesetzbuches gefasst machen: Wer Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass Hilfe anderer erforderlich ist, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. (ck/pl)



Rhein-Zeitung - Ausgabe Koblenz, Region Nord vom 26.01.2007, Seite 23.



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 26.01.2007 08:36 Hara7ld 7W., Bendorf
 26.01.2007 08:49 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 26.01.2007 09:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 27.01.2007 00:37 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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