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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSicherheitsbeauftragter bei der FF35 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382269
Datum22.01.2007 23:42      MSG-Nr: [ 382269 ]19260 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Markus Heldder letzte Satz ist entscheidend: "In den Freiwilligen Feuerwehren besteht also aufgrund der "Natur der Aufgabe" ein Schutz- und Informationssystem, das eine Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der nach § 22 Abs. 2 SGB VII geforderten Weise bestmöglich gewährleistet."

Wenn dieses Schutz- und Informationssystem funktionieren würde, dann hätte der Bayerische GUVV im Bereich der Feuerwehren keine Unfälle mehr zu verzeichnen. Das Gegenteil ist der Fall.
In jedem Rathaus mit weniger Unfällen hingegen fordert genau dieser Bayerische GUV Sicherheitbeauftragte.
Man könnte es auch so sehen: Eure Sicherheit interessiert in Bayern keinen. Nicht mal den GUV, dessen gesetzliche Aufgabe es eigentlich wäre. Das geht bei Sicherheitsbeauftragten los und hört bei Überhosen nicht auf.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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