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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
| Thema | Reservisten-Arbeitsgemeinschaft(RAG) (war: Kritik an der Kyrill-...) | 23 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 381987 | |||
| Datum | 21.01.2007 15:56 MSG-Nr: [ 381987 ] | 7941 x gelesen | |||
OK, in dem Sinn wäre das dann aber keine struckturierte Geschichte mehr, sondern quasi Improvisation. Und da sollte man wissen wo die Grenzen liegen. Die Grenzen sollte man beim Selbstschutz immer kennen. Falls sich die Möglichkeit bietet, sollte man auch jede Chance nutze diese kennenzulernen. Und die Lagerfeuerwehren sind eigentlich recht schnell da, so jedenfalls meine Informationen. Solange wohl nicht eine Fahrt außerhalb des Lagers notwendig ist. Nicht umsonst gibt es mittlerweile die Verwendungsreihe Brandschutzfeldwebel. Die gibt es schon seit längerem. Waren schon vor meiner BW ZWeit schon in den Flugbetriebsstaffeln vorgesehen (neben einigen Brandschutzsoldaten). Du verwechslst aber konsequent den Bereich Brandbekämfung mit dem Bereich SeBrandschutz. Die Johanniter z.B. bieten ihren Auslandshelfern auch die Möglichkeit sich im Brandschutzbereich weiterzubilden (theoretische Grundlagen, Brandbekämpfung mit einfachen Hilfsmitteln, Menschenrettung im Brandfall, ...), daß heißt aber noch lange nicht, daß die JUH vorhat in das Brandbekämpfungsgeschäft einzusteigen. Dafür sind nämlich weder die Ausbildung noch die Ausrüstung geeignet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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