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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFEINSTAUB-FAHRVERBOTE18 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen380038
Datum11.01.2007 17:51      MSG-Nr: [ 380038 ]7192 x gelesen

Hallo

Ich kenne zwar den Gesetzestext zur Feinstaubverordnung nicht aber:

zu Punkt 1,

es gibt sicherlich die Möglichkeit in nicht gesperrten Bereichen zu üben....was meinst du mit Fahrdienst?
evtl. Versorgungsfahrten - soweit sie dringend geboten sind um die hoheitlichen Aufgaben weiter erfüllen zu können denke ich werden diese erlaubt sein.

zu Punkt 2.

wie gesagt..Übungen ggf. verschieben oder Übungsplätze wo anders suchen
bei Einsatz ist sicherlich wieder die Einschränkung von Grundrechten anzuwenden bzw. bist du ja dabei wieder hoheitliche Aufgaben durchzuführen.

Meine persönliche Meinung hier!

Gruß Lars



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