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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | FEINSTAUB-FAHRVERBOTE | 18 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 380038 | ||
| Datum | 11.01.2007 17:51 MSG-Nr: [ 380038 ] | 7192 x gelesen | ||
Hallo Ich kenne zwar den Gesetzestext zur Feinstaubverordnung nicht aber: zu Punkt 1, es gibt sicherlich die Möglichkeit in nicht gesperrten Bereichen zu üben....was meinst du mit Fahrdienst? evtl. Versorgungsfahrten - soweit sie dringend geboten sind um die hoheitlichen Aufgaben weiter erfüllen zu können denke ich werden diese erlaubt sein. zu Punkt 2. wie gesagt..Übungen ggf. verschieben oder Übungsplätze wo anders suchen bei Einsatz ist sicherlich wieder die Einschränkung von Grundrechten anzuwenden bzw. bist du ja dabei wieder hoheitliche Aufgaben durchzuführen. Meine persönliche Meinung hier! Gruß Lars | ||||
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