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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 379030 | ||
Datum | 06.01.2007 11:25 MSG-Nr: [ 379030 ] | 14842 x gelesen | ||
Hallo, mit GF ist natürlich der Gruppenführer gemeint,welcher auch eine solche Ausbildung besitzt. Ich hab in betreffendem Ortsteil wie gesagt 14 Kameraden in der Einsatzabteilung, Besatzung = TSF 1:5, andere Kameraden fahren mit Privat-Kfz zur Einsatzstelle ggf. nach... Wenn ich also Besatzung 1:5 habe reicht in meinen Augen ein Truppführer nicht aus, da ich ja Staffelbesatzung habe.....also brauch ich Staffel-/Gruppenführer(ist ja die gleiche Ausbildung bzw. Quali)auf dem Fahrzeug...ansonsten muß ich mich ja bei Leitstelle mit 0:6 melden..da ja entsprechender Führer fehlt....? Gruß Lars | ||||
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