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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Jehova ... | 90 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377800 | ||
Datum | 31.12.2006 10:58 MSG-Nr: [ 377800 ] | 26705 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerrit Schulmeyer Aber noch mal zum Teil zwei meiner Frage der LdF billigt diese Überladung wo liegt seine Verantwortung? E hat als Halter (bzw. Vertreter des Halters) angeordnet oder zugelassen, daß das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Da ist er m.E. ebenso dran, wie der Fahrer selbst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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