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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Jehova ... | 90 Beiträge | ||
| Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 377795 | ||
| Datum | 31.12.2006 10:25 MSG-Nr: [ 377795 ] | 26748 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christian Fischer Kommt immer darauf an, ob der Verstoß unfallursächlich war. ist richtig, wenn ich mich jedoch recht erinnere gilt eine überladung ab 30% immer mit als ursächlich. Abgesehen davon das bei diesem Fahrzeug die allgemeine Betrieberlaubnis erlöschen ist und somit das führen eine OWi darstellt. ( 3 Punkte ? ) Aber noch mal zum Teil zwei meiner Frage der LdF billigt diese Überladung wo liegt seine Verantwortung? Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | ||||
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