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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikSonstiges zurück
ThemaMir fehlen die Worte!36 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY376790
Datum23.12.2006 19:57      MSG-Nr: [ 376790 ]7045 x gelesen

Geschrieben von Josef Mäschle*) Nach der aktuellen Fassung des Polizeiaufgabengesetzes sind jetzt die Regelungen des unmittelbaren Zwangs in den Art.
58, 61 Abs. 1, 2 und 3, Art. 64 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 und 3 PAG getroffen.


Richtig, das ByaFwG wurde dahingehend noch nicht angepasst.

Geschrieben von §61(3) PAGHilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).

Na ja, ein Anfang ist ja schon gemacht (Wasserwerfer), ansonsten bedarf es wohl noch der Auftockung unserer LF-Beladung. Mal sehen, ob diese Beschaffungen beim Gemeinderat durchgehen. Insbesondere der Anbau eines Pferdestalls ans bestehende GH könnte auf Widerstand stossen :-)))

Gruß
Peter



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