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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest?110 Beiträge
AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen374789
Datum09.12.2006 00:40      MSG-Nr: [ 374789 ]72210 x gelesen

Hallo!

Steche ich jetzt hiermit in ein Wespennest, oder ist dies schon mehrfach hier besprochen worden?

Macht nix! Frage trotzdem!

Haben immer wieder das Problem, dass wir JFW haben, die mit ihrem Führerschein, sowie dem der Ausbilder nicht einmal ihr TSF-W oder das LF8 bewegen dürfen!

War da nicht einmal die Aussage, dass es in einigen Bundesländern oder Nachbarstaaten der EU die Ausnahme gibt, Feuerwehrmitgliedern eine Genehmigung zu geben, welche einen Nachweis führen können, die über einen gewissen Stundensatz oder zumindest eine Befähigung zum Fahren des nötigen Fahrzeuges verfügen, die Gewähr des Bewegens dieses Fahrzeuges zu Übungszweckens zu geben, damit wenigstens die Ausbildung des Nachwuchses gewähleistet ist?

Wie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen?

Vorher durfte auch der Fahrschüler auf nem Golf nen 7,5 Tonner mit Hänger über die Autobahn bewegen!!! (Mein Gott, wer hat dafür die Veratwortung getragen?)

Gut, hab mich auch sehr angestrengt um diesen dummen Satz schreiben zu können, aber gibt es denn dazu wirklich eindeutige Aussagen?

Oder sollte mann sich dafür nicht mal bei den dicken Tieren ins Zeug legen?

Würde mich freuen über sachliche Meinungen.



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