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RubrikSonstiges zurück
ThemaStellung der FwDV'en!5 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern374346
Datum06.12.2006 09:50      MSG-Nr: [ 374346 ]4279 x gelesen

Hallo Leute!


Ich habe gerade die neue GUV-R A1 in Händen, "diese Regel ... konkretiesiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention' (GUV-V A1)".

Hier steht auf Seite 20 u.a.:

" Bei den Freiwilligen Feuerwehren entsprechen die nach den Feuerwehrdienstvorschriften zu ergreifenden Maßnahmen in der Regel den Maßnahmen, die infolge einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen wären. Ihre Beachtung erfüllt daher im Allgemeinen die Gleichwertigkeit im Sinne des §3 Abs. 5 der Vorschrift. Durchzuführen ist eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere dann, wenn keine Feuerwehrdienstvorschriften bestehen oder soweit Gefährdungen aus dem Feuerwehrdienst nicht Gegenstand einer Feuerwehrdienstvorschrift sind. Für die Dokumentation genügt die Kenntnisnahmemöglichkeit der Feuerwehrdienstvorschirft. Im Übrigen ist Form und Inhalt Dokumentation den Erfordernissen und Möglichkeiten des Betriebes entsprechend auszugestalten. Einzelheiten der Dokumentation können mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. "


Werden damit nicht die FwDV'en auf eine andere (höhere) Stufe gestellt???


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin




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