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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatz mit Reklamation? Wer haftet eigentlich? | 1 Beitrag | ||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 373801 | ||
| Datum | 02.12.2006 16:08 MSG-Nr: [ 373801 ] | 3264 x gelesen | ||
Hallo! Nasch diesem Pressebericht Hat eine Mieterin einen Entstehungsbrand zunächst erfolgreich gelöscht, dann entstand aber 1,5 h später ein vollständiger Brand. Die Mieterin hatte nach dem Pressebericht die zum Löschen benutzte Decke unbeaufsichtigt abgelegt, was zu einer erneuten Zündung führte. Zweifelsohne dürften die Verhandlungen mit der Brandschutzversicherung unter diesen Rahmenbedingungen unerfreulich sein. Nun siehe man hier. Danach war die örtliche Fw bereits nach dem ersten Löschversuch der Bewohnerin da. Liegt dann die Verantwortung für den zweiten Brandausbruch noch bei der Bewohnerin? Kann die Bewohnerin über den Umweg der Feuerwehr die Stadt in die Zahlungspflicht nehmen? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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