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Massenanfall von Verletzten
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

Hilfsorganisation
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Berufsfeuerwehr
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

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BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKatS-Strukturen, war: MANV - Aufbau Zelt41 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg373010
Datum27.11.2006 12:07      MSG-Nr: [ 373010 ]15142 x gelesen

Geschrieben von Matthias Ottoder es ist tatsächlich so wie überall, dass man hier nicht verallgemeinern sollte, weil es scheinbar durchaus bereiche gibt, in denen das läuft und es offenbar keine Geisterzüge gibt.

Hallo,

Tatsache ist, dass man zwischenzeitlich bei Gesprächen mit den Kollegen der Sanitätsorganisationen klipp und klar gesagt bekommt, dass die geforderten Leistungen, z.B. Tagesalarmierbarkeit beim MANV, einfach nicht mehr geleistet werden kann. Bedauerlich ist nur, dass die dafür Verantwortlichen trotzdem alles schönreden und die erkennbaren, deutlich sichtbaren Mängel totschweigen oder in Abrede stellen (wie derzeit auch so vieles bei der Feuerwehr!).

Geschrieben von Matthias OttSo wurden Frankfurt die BHP erstaunlicherweise von tatsächlich vorhandenen EInheiten der HiOrg besetzt...

.... und mir sind Austragungsorte der WM bekannt, wo RTW außer Dienst genommen und HLF der BF zu BHP (Betrieb durch die HiOrg) beordert wurden, um eine Einsatzbereitschaft des BHP melden zu können. Bei vorgeplanten Veranstaltungen!!!

Vorgeplante MANV-Übungen sind wichtig, spiegeln jedoch nicht die tatsächlichen Leistungsmöglichkeiten in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wider! Von den Verantwortlichen hat doch keiner den Mut, unangekündigt an einem Werktag um 11.00 Uhr auf den Alarmknopf für eine MANV-Alarmübung zu drücken. Erst dann zeigt sich wo ein funktionierendes MANV-Konzept existiert!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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