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Kleinlöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritze
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Kleinlöschfahrzeug
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Kleinlöschfahrzeug
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTSF-W oder KTLF?55 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz372990
Datum27.11.2006 10:11      MSG-Nr: [ 372990 ]23903 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldDa kennt sich bald keine S.... mehr Gemeindeübergreifen aus. Da fahren KLF mit unter den Funkrufnamen 47, 48 und sogar 49 durch die pfälsiche Landschaft und so manches KTLF oder MLF nennt sich 48 oder sogar schlimmer 42 wobei es im ersten Fall weder eine TS an Bord hat oder wie im 2. Fall über Gruppenbesatzung verfügt!

Laut meiner Information will man im Laufe des nächsten Jahres in RLP die Namen aus genau dem Grunde neu ordnen.

Aber andererseits:
Wenn sich ein MLF mit 42 meldet, finde ich das nicht sonderlich schlimm. Es entspricht in seiner Beladung inklusive Pumpe ja schon weitgehend einem LF8/6, die Besatzungsstärke wird sowieso beim ausrücken üblicherweise gemeldet. Jedes nur mit 6 Mann besetzte LF8/6 meldet sich ja auch (richtigerweise) mit 42.

Schlimmer ist es da schon, wenn sich ein KLF als 47 (TSF) oder 48 (TSF-W) meldet, denn es kann eigentlich keines der beiden Fahrzeuge abbilden.

Geschrieben von Jakob TheobaldEs sollen auch schon GW-TS unter dem Namen 47 gesichtet worden sein.

Das wiederum passt auch wieder weitgehend, es sind zwar keine PA an Bord, die fehlen aber auch bei älteren TSF. Der Rest der Beladung passt weitgehend, eine Besatzung muss sowieso folgen.

Trotzdem täte eine Neuregelung natürlich gut, zumindest so weit, dass man sich einheitlich an Regeln hält und sich nicht in einer VG ein KLF als 47, in der nächsten als 48 und in der dritten als 49 meldet.

Gruß,
Michael



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