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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Alleinstellungsmerkmal/Vergaberecht (war: Erfahrungen mit Aufbauten) | 11 Beiträge | ||
| Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / | 372243 | ||
| Datum | 22.11.2006 16:05 MSG-Nr: [ 372243 ] | 4740 x gelesen | ||
Weil wir gerade so schon bei Beispielen sind: Es wäre also eine Ausschreibung wasserdicht, wenn ich fordere, daß die Mannschaftskabine nicht im Aufbau ist (z. B. Lentner) und trotzdem das Serienfahrerhaus alleine gekippt werden kann. (Wisse was ich meine?) Meines Wissens macht das nur Empl so. Wenn ich also unter Voraussetzung der Nachteile der beiden Varianten Mannschaftskabine im Aufbau (Übertragung des Fahrgeräusches, schlechter Blickkontakt,...) und der an die Serienkabine angebauten Mannschaftskabine (schlecht zu kippen,... vgl. im Buch von UC) diese Variante wünsche, ist eine Ausschreibung, obwohl sie nur ein Hersteller erfüllen kann, rechtmäßig. (Soll ausdrücklich keine Wertung von Aufbauherstellern sein) | ||||
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