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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 371966 | ||
Datum | 21.11.2006 13:48 MSG-Nr: [ 371966 ] | 13094 x gelesen | ||
Hallo ForumUser! Zu folgendem Problem bräuchte ich eure Tipps und Meinungen: Vorgeschichte: Vor knapp 1 Jahr wurde von unserer Stadtverwaltung "befohlen" einen Förderverein oder eine kameradschaftliche Vereinigung zu gründen. Hintergrund hierfür war, dass es wohl im Land RLP nichtmehr geduldet wird das eine Feuerwehr durch Veranstaltungen ( z.B. FW-Fest ) soviel Geld auf ihrem Konto hat. Bei den Vorbesprechungen war ich, einer der wenigen, der sich sehr kitisch mit dem Thema befasst hat, da weder von Wehrführung noch Stadtverwaltung ausschlaggebende Textpassagen noch tiefgründigere Argumentationen erfolgten. Trotzdem wurde, obwohl zuerst nochmals eine interne Führungssitzung stattfinden sollte, Hals über Kopf eine kameradschaftliche Vereinigung, gegen meiner Stimme, gegründet. Aktuell: Obwohl ich,laut Satzung, als aktives Mitglied nun auch Mitglied in der Vereinigung bin, bekam ich weder nach der Wahl eine Satzung noch eine Einladung ( muss laut Satzung mind. 5 Tage vor der Sitzung ausgehändigt werden )zu der Jahreshauptversammlung vergangene Woche. Nun meine Fragen: a) Wie kann ich mich gegen so eine Willkür wehren? b) An welcher Stelle ( über dem Vorsitz ) kann ich mich beschweren? c) Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen machen müssen? Vielen Dank Johannes Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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