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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Alleinstellungsmerkmal/Vergaberecht (war: Erfahrungen mit Aufbauten) | 11 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 371938 | ||
| Datum | 21.11.2006 11:20 MSG-Nr: [ 371938 ] | 8155 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Worauf stützt du diese Aussage? Benachteiligungsverbot. Jede derartige Beschaffung scheitert hier schon beim Innenrevisor im Amt, spätestens beim RPA wenn die das merken. Geschrieben von Christi@n Pannier Der öffentliche Auftraggeber hat einen Beschaffungswunsch, dazu ist es notwendig, die beschriebene Leistung möglichst genau zu beschreiben. Wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - eine Leistung beschreibe, die zum Zeitpunkt der Erstellung der vergabeunterlagen nur von einem Hersteller realisiert wird, dann sehe ich darin noch keinen Verstoß gegen gültiges Vergaberecht (insbes. keine Diskriminierung i.S. des § 2 Nr. 2 VOL/A), solange die beschriebene Leistung von allen Bietern erbracht werden kann. Mit Verlaub, das ist ein schlechter Witz, weil wenn Du Dinge forderst, für die es keinerlei praktisch sinnvollen Grund gibt - die aber der gewünschte Hersteller zufällig als "Alleinstellungsmerkmal" hat, ist das eindeutig eine Diskreminierung einzelner Hersteller - und das weißt Du auch! Ich kann ALLEN nur abraten, sich auf so dünnes Eis zu begeben, das bricht mit ziemlicher Sicherheit. Entweder vor der Vergabekammer oder ggf. im Rahmen eines Antikorruptionsverfahrens der jeweiligen Gemeinde, früher oder später... Geschrieben von Christi@n Pannier Eine Diskriminierung bzw. Behinderung des Wettbewerbs liegt m.E. erst dann vor, wenn grundsätzlich nur ein Bieter die geforderte Leistung erbringen kann, beispielsweise weil eine bestimmte Technologie gefordert wird, die durch ein Patent geschützt ist. Das hat doch mit Diskreminierung nichts zu tun, das ist - wenn das wirklich so notwendig ist - eines der wenigen zulässigen Alleinstellungsmerkmale! Geschrieben von Christi@n Pannier Beispiel: Ich hatte neulich eine Ausschreibung einer NRW-BF auf dem Tisch. Darin ging es um die Beschaffung von Überhosen, die (mal abgesehen davon, dass die gesamte sog. "Ausschreibung" nicht wettbewerbsoffen formuliert war) in ihrem beschriebenen Lagenaufbau (Außenmaterial X, Membrane y, Thermofutter z) von genau einen Anbieter derzeit angeboten wird und für die auch nur dieser einer Anbieter derzeit ein gültiges HuPF-Zertifikat hat. Ist das jetzt wettbewerbsbeschränkend oder gar diskriminierend? Solang es dafür keine fachlichen Gründe gibt, die auch aus den Erfahrungen mit anderen Materialien bestehen kann, könnte man das so sehen. Nur kann es im Gegensatz zum Türöffnungswinkel (das war mal ein Alleinstellungsmerkmal vom Sprinter gegenüber dem VW...) dafür durchaus Gründe geben, s.o. Geschrieben von Christi@n Pannier Nehmen wir mal an, die Feuerwehr X möchte an ihrem Feuerwehrauto weiße Felgen haben. Das ist zwar etwas ungewöhnlich, solls aber geben. Der A bietet sowas serienmäßig an, B, C, und D würden das gegen Mehrpreis machen (und so auch anbieten), E hingegen hat dummerweise gerade keine weiße Farbe am Lager und überhaupt hat der E noch nie ein Fahrzeug mit weißen Felgen ausgeliefert. Ist E jetzt benachteiligt oder gar diskriminiert? Nicht wirklich, oder? Ist kein passendes Beispiel. Geschrieben von Christi@n Pannier Der Auftraggeber hatte eine bestimmte Konstruktion des Türgriffs an den Türen des Aufbaus gefordert. Zufälligerweise bietet ein Hersteller sowas an, der hat dann auch den Auftrag gewonnen. Dagegen hat ein unterlegener Bieter geklagt (bzw. einen Nachprüfungsantrag gestellt). Nach meiner Erinnerung ist der abgelehnt worden, da die Nachprüfungsstelle der Auffassung war, es sei dem Auftraggeber durchaus gestattet, dieses Leistungsmerkmal zu forern. Remember 1. Es muss dafür einen fachlichen Grund geben, warum man sowas fordert! (z.B. Türgriff ist mit Handschuhen eindeutig besser zu greifen!) 2. Es darf NICHT gemacht werden, nur um genau deshalb genau den Hersteller zu bekommen. 3. Ganz problematisch wirds, wenn nachgewiesen werden kann, dass man am besten noch von einem der Hersteller/Bieter "Hilfen" (Entwurfstexte für Leistungsbeschreibungen) bekommen hat und dann rein zufällig da genau die Alleinstellungsmerkmale so drin sind, wie nur er das kann. Ganz beliebt gerade im Bereich der PSA, gelle... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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