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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
Rettungsdienst
Bundesgrenzschutz umbenannt in Bundespolizei
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusländische Kameraden14 Beiträge
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern371326
Datum17.11.2006 15:03      MSG-Nr: [ 371326 ]4426 x gelesen

Ja, sehe ich im muslimischen Glauben mit den streng Gläubigen.

Da machst du als RS bzw. RA keinen Bodycheck an einer Frau. Der Mann und die meist zahlreich rumstehenden Verwandten machen das unmöglich.

So passiert bei einem anaphylaktischen Schock als Ersthelfer am Flughafen Nürnberg. OK, dass man mich als EH nicht ''ranlassen'' wollte war ja noch OK. Als dann aber auch der gerufene RD geschlagen und getreten wurde und erst die Pol. bzw. der BGS die Leute auseinandergetrieben hatten, war eine Versorgung möglich. Hätte schlimm ausgehen können.

Drum bin ich bei Muslimen immer vorsichtig. Ist nix persönliches gegen die ethnische Gesinnung, aber die ''Meine-Frau-bleibt-auch-verletzt-hochgeschlossen-Mentalität'' versteh ich beim besten Willen nicht.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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