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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369806 | |||
Datum | 09.11.2006 14:28 MSG-Nr: [ 369806 ] | 6467 x gelesen | |||
Diese Unterschrift wird aber auch keine Konsequenzen auf die Qualität der Leute haben. Ist nur eine Schwarzer-Peter-Verschiebung, damit die Ausbilder im Zweifelfall sagen können "Du hast doch bestätigt dass der das können sollte". Naja, der eine oder andere Verantwortliche wird sich vor der Unterschrift schon ein paar Gedanken darüber machen ob denn wirklich ausgebildet wurde. Wenn die Teilnehmer, die aus seiner Gemeinde kommen auf der Erfolgsskale ständig recht weit unten zu finden sind, sollte man auch als Fachaufsicht anfangen Fragen zustellen. Aber "Prüfungen" sind nicht gleich "Prüfungen". Meine Erfahrungen ist die, dass bei den Lehrgängen auf Kreisebene mehr auf Quantität als auf Qualität geachtet wird. Da wird dann direkt vor der schriftlichen Prüfung nochmal schnell alles wiederholt, Fragen wärend der Prüfung großzügig beantwortet... Ja, auch ich hab leider schon davon gehört.... Könnte meines Erachtens nicht schaden wenn die Fragebögen für die theoretischen Prüfungen versiegelt von einer Zentralstelle (Feuerwehrschule) kommen würden, erst unmittelbar vor der Prüfung entsiegelt werden dürften und die Bögen dann zur Verwahrung und ggf. Nachprüfung wieder an die Zentralstelle zurückgehen würden. Zudem sollten die Lehrgänge bzw. Prüfungen stichprobenartig auch durch diese Zentralstelle überprüft würden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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