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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369774 | ||
| Datum | 09.11.2006 12:59 MSG-Nr: [ 369774 ] | 6529 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach Hier steht auch ein klares "sollen". Jepp. Wobei "sollen" dem "müssen" nur geringfügig nachsteht, "sollen" bedeutet, dass das im Regelfall so zu sein hat. Ausnahmen sind aber möglich. Das ist ein Zugeständnis aus der tatsächlichen Praxis an die Tatsache, dass eben die G 26.3 bei den meisten FF nicht Voraussetzung dafür ist, Feuerwehrdienst zu leisten (Ausnahmen Berlin, Hamburg, wenn ich mich recht erinnere). Darum, wie ich schon schrieb, bei nicht vorliegender Atemschutztauglichkeit oder eben auch bei FF ohne Atemschutzgeräte statt AGT-Lehrgang MA-Lehrgang. Lehrgangsvoraussetzung zum TF nach FwDV 2 ist die erfolgreich abgeschlossene TM-Ausbildung. Und zu dieser gehören eben auch mindestens zwei technische Lehrgänge (Funk und AGT oder ersatzweise MA). MkG, Sven | ||||
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