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Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
RubrikAusbildung zurück
ThemaVorraussetzungen zur Truppmannausbildung26 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen369774
Datum09.11.2006 12:59      MSG-Nr: [ 369774 ]6529 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael Linkenbach
Hier steht auch ein klares "sollen".
Also kein Müssen oder "ist durchzuführen"


Jepp. Wobei "sollen" dem "müssen" nur geringfügig nachsteht, "sollen" bedeutet, dass das im Regelfall so zu sein hat. Ausnahmen sind aber möglich. Das ist ein Zugeständnis aus der tatsächlichen Praxis an die Tatsache, dass eben die G 26.3 bei den meisten FF nicht Voraussetzung dafür ist, Feuerwehrdienst zu leisten (Ausnahmen Berlin, Hamburg, wenn ich mich recht erinnere). Darum, wie ich schon schrieb, bei nicht vorliegender Atemschutztauglichkeit oder eben auch bei FF ohne Atemschutzgeräte statt AGT-Lehrgang MA-Lehrgang.

Lehrgangsvoraussetzung zum TF nach FwDV 2 ist die erfolgreich abgeschlossene TM-Ausbildung. Und zu dieser gehören eben auch mindestens zwei technische Lehrgänge (Funk und AGT oder ersatzweise MA).

MkG, Sven



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