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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8S., Wiesbaden / Hessen | 369122 | ||
| Datum | 05.11.2006 15:21 MSG-Nr: [ 369122 ] | 13126 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Dovern Gemeint ist, das es doch schon eher bezeichnend ist... Um es nochmal zu sagen, solange ich noch keine 18 bin, werde ich auch kein stellv. Jugendwart werden! Aber es ist de fakto so, dass ich im Moment die Funktion des Stellv schon ausübe, da unsere JF zur Zeit nur von unserem JFW und mir geleitet wird. Und um mich in der Sache einfach sicherer zu fühlen und meine Aufgabe noch besser ausführen zu können, würde ich gerne an diesem Lehrgang teilnehmen. Und das ist auch so von der Wehrführung gewünscht. http://www.jugend.feuerwehr-weblog.de http://www.feuerwehr-wiesbaden.com http://www.faszination-feuerwehr.de | ||||
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