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Jugendfeuerwehr
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Wiesbaden / Hessen369122
Datum05.11.2006 15:21      MSG-Nr: [ 369122 ]13126 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Geschrieben von Andreas DovernGemeint ist, das es doch schon eher bezeichnend ist...

    Viele sind eben der Meinung: will jemand eine Diskussion beginnen, müssen auch Hintergründe her...stimmt ja auch. Werden diese Hintergünde nicht genannt, zieht man schnell Rückschlüsse. ;-)

    Getroffene Hunde bellen ;-)

    Nix für ungut, schönen Sonntag


    Um es nochmal zu sagen, solange ich noch keine 18 bin, werde ich auch kein stellv. Jugendwart werden! Aber es ist de fakto so, dass ich im Moment die Funktion des Stellv schon ausübe, da unsere JF zur Zeit nur von unserem JFW und mir geleitet wird. Und um mich in der Sache einfach sicherer zu fühlen und meine Aufgabe noch besser ausführen zu können, würde ich gerne an diesem Lehrgang teilnehmen. Und das ist auch so von der Wehrführung gewünscht.


    http://www.jugend.feuerwehr-weblog.de
    http://www.feuerwehr-wiesbaden.com
    http://www.faszination-feuerwehr.de

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