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Straßenverkehrsordnung
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Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz368024
Datum28.10.2006 01:00      MSG-Nr: [ 368024 ]23993 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Hallo!

    Geschrieben von Christian FischerZum anderen ist die hM im wesentlichen bejahend was Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei Alarm.
    Es gibt im Wesentlichen einen Fall wo anders entschieden wurde.


    Geschrieben von Christian FischerAber selbst der für die Fragen der StVO zuständie Bund-Länder Fachausschuß (also der, der die Vorschriften der StVO mit prägt und damit eigentlich als bester weiß was die Vorschrift aussagen soll) bejaht die Sonderrechte nach Alarm auf dem Weg zum Feuerwehrhaus.

    Das möchte wohl keiner bestreiten.

    Geschrieben von Christian FischerAuf einem anderen Blatt steht, ob und in wieweit der FM in der Lage ist die erforderliche Beruteilung zu treffen.

    Genau das ist das hüpfende Komma. Wie hoch ist eigentlich die Unfall-Dunkelziffer bei solchen "Alarmfahrten" zum Gerätehaus?

    Wenn etwas passiert, evtl. mit Personenschaden, dann nützt es nicht irgendwelche Rechte gehabt zu haben. Man steht in der Verantwortung! Und nur weil mir nach irgendwelchen Paragraphen bestimmte Rechte zustehen ist das doch kein Grund Menschenleben zu gefährden. Deshalb sollte man auf die Inanspruchnahme irgendwelche "schwammigen" Rechte oder Ausnahmen verzichten.

    Geschrieben von Christian Fischer Aber komischerweise soll er es nachdem er sich im Spindraum umgezogen hat dann plötzlich können...

    Da kann er es auch nicht, klar. Aber da hat er einen neben sich sitzen, der ihm (hoffentlich) sagt was Sache ist.

    Geschrieben von Christian FischerGgfs. einfach bessere Schulung in Rechtsgrundlagen.

    Hier stimme ich Dir zu. Aber man sollte auch nicht vergessen auf die Folgen bei evtl. Unfällen hinzuweisen.

    Man kann eben nicht pauschal sagen "Man hat Sonderrechte oder man hat keine". Das ist das Gefährliche bei der Sache. Es wird immer ein "Graubereich" geben. Ich sage mir: "Immer auf der sicheren Seite bleiben". Auch wenn das jetzt für den Einen oder den Anderen blöde oder feige klingt.

    Eine solche Sache, wie in diesem Fall, hängt einem sein Leben lang nach. War es das Wert?

    Gruß vom Donnersberg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung!

    "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

    "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"



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