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Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg368022
Datum28.10.2006 00:28      MSG-Nr: [ 368022 ]23957 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Florian HartartDa gebe ich dir Recht! Doch durch mehrmaliges Lesen, lernen viele Menschen ;) Und das soll wohl und sollte wohl mit dieser Diskussion erreicht werden.


    Sie lernen aber nichts, wenn sie falsche Aussagen lesen.
    Und die pauschale Aussage "keine Sonderrechte auf dem Weg zu Feuerwehrhaus nach Alarm" ist eben schlicht falsch.


    Geschrieben von Florian HartartDen Artikel 35 der StVo ist bis jetzt auch noch umstritten, ob er für Feuerwehrangehörige auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus greift. Die Gerichte sind sich dort nicht einig.

    Zum einen hat die StVO keine Artikel sondern Paragraphen.
    Zum anderen ist die hM im wesentlichen bejahend was Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei Alarm.
    Es gibt im Wesentlichen einen Fall wo anders entschieden wurde.

    Aber selbst der für die Fragen der StVO zuständie Bund-Länder Fachausschuß (also der, der die Vorschriften der StVO mit prägt und damit eigentlich als bester weiß was die Vorschrift aussagen soll) bejaht die Sonderrechte nach Alarm auf dem Weg zum Feuerwehrhaus.

    Auf einem anderen Blatt steht, ob und in wieweit der FM in der Lage ist die erforderliche Beruteilung zu treffen. Aber komischerweise soll er es nachdem er sich im Spindraum umgezogen hat dann plötzlich können...
    Ggfs. einfach bessere Schulung in Rechtsgrundlagen.


    Geschrieben von Florian HartartDas er sich an die bekannten Rechten hält.

    Wer sind die bekannten Rechten? NPD? DVU?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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