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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 368022 | ||
Datum | 28.10.2006 00:28 MSG-Nr: [ 368022 ] | 23957 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Hartart Da gebe ich dir Recht! Doch durch mehrmaliges Lesen, lernen viele Menschen ;) Und das soll wohl und sollte wohl mit dieser Diskussion erreicht werden. Sie lernen aber nichts, wenn sie falsche Aussagen lesen. Und die pauschale Aussage "keine Sonderrechte auf dem Weg zu Feuerwehrhaus nach Alarm" ist eben schlicht falsch. Geschrieben von Florian Hartart Den Artikel 35 der StVo ist bis jetzt auch noch umstritten, ob er für Feuerwehrangehörige auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus greift. Die Gerichte sind sich dort nicht einig. Zum einen hat die StVO keine Artikel sondern Paragraphen. Zum anderen ist die hM im wesentlichen bejahend was Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei Alarm. Es gibt im Wesentlichen einen Fall wo anders entschieden wurde. Aber selbst der für die Fragen der StVO zuständie Bund-Länder Fachausschuß (also der, der die Vorschriften der StVO mit prägt und damit eigentlich als bester weiß was die Vorschrift aussagen soll) bejaht die Sonderrechte nach Alarm auf dem Weg zum Feuerwehrhaus. Auf einem anderen Blatt steht, ob und in wieweit der FM in der Lage ist die erforderliche Beruteilung zu treffen. Aber komischerweise soll er es nachdem er sich im Spindraum umgezogen hat dann plötzlich können... Ggfs. einfach bessere Schulung in Rechtsgrundlagen. Geschrieben von Florian Hartart Das er sich an die bekannten Rechten hält. Wer sind die bekannten Rechten? NPD? DVU? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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